AGB Agenturleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agentur-, Web-, Software-, Marketing-, Wartungs- und Hostingnahe Leistungen.
Stand: April 2026
1. Anbieter / Vertragspartei
Webagentur Hochmeir e.U.
Inhaber / Geschäftsführer: Jonathan Hochmeir
Moorweg 7, 4845 Rutzenmoos, Österreich
Firmenbuchnummer: 597527 t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
UID: ATU78855106
E-Mail: hello@webhoch.com
Telefon: +43 680 2208354
Nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden im Bereich:
- Webentwicklung,
- Entwicklung individueller Software und Web-Apps,
- E-Commerce- und Shop-Lösungen,
- UX/UI-, Design- und technische Umsetzungsleistungen,
- Online-Marketing, SEO, Tracking, Kampagnenbetreuung und Conversion-Optimierung,
- Wartung, Pflege, Support und technische Betriebsbegleitung,
- hostingnahe Leistungen, Vermittlung und Organisation von Hosting- oder Drittanbieterdiensten,
- Beratung, Konzeption, Automatisierung und Integrationen.
2.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (B2B) und gegenüber Verbrauchern (B2C), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.4 Individuelle Vereinbarungen, Projektangebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Pflichtenhefte oder Statements of Work gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden,
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- Bestätigung per E-Mail,
- oder durch tatsächlichen Projektbeginn auf Wunsch des Kunden.
3.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zumindest der Textform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Change Requests gesondert anzubieten und zu verrechnen.
4. Leistungsumfang
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, geschäftlichen oder technischen Erfolg.
4.3 Insbesondere wird kein Erfolg geschuldet hinsichtlich:
- bestimmter Umsätze,
- Conversion-Rates,
- Google-Rankings,
- Reichweiten,
- Werbeperformance,
- Lead-Anzahl,
- Kompatibilität mit sämtlichen Drittprodukten,
- oder einer bestimmten Markt- oder Wettbewerbssituation.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Daten, Entscheidungen, Ansprechpartner, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
5.2 Dazu gehören insbesondere:
- Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Produktdaten und sonstige Inhalte,
- technische Zugänge zu Domains, Hosting, CMS, Shop-, Analytics-, Werbe- oder Cloud-Konten,
- rechtliche Informationen zu Produkten, Prozessen und Geschäftstätigkeit,
- Freigaben von Entwürfen, Layouts, Konzepten, Kampagnen und Entwicklungsständen,
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
5.3 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen verfügt.
5.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte,
- die Einhaltung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und sonstigem Recht,
- die inhaltliche Richtigkeit von Angaben,
- sowie die datenschutzkonforme Nutzung seiner Systeme, Geschäftsprozesse und Inhalte.
5.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder mangelhaft nach, verlängern sich sämtliche Fristen und Termine angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen.
5.6 Der durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehende zusätzliche Aufwand ist vom Kunden nach den vereinbarten Konditionen, hilfsweise nach angemessenem Zeitaufwand, zu vergüten.
6. Termine, Fristen, Projektablauf
6.1 Angegebene Termine und Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Zieltermine.
6.2 Verbindliche Fristen beginnen erst, wenn:
- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
- sämtliche offenen fachlichen und technischen Fragen geklärt sind,
- erforderliche Mitwirkung des Kunden vollständig erfolgt ist,
- und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
6.3 Verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren und die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt nach Verfügbarkeit wieder aufzunehmen.
6.4 Dauert eine kundenseitige Verzögerung unangemessen lange an, kann der Auftragnehmer:
- das Projekt abrechnen, soweit Leistungen bereits erbracht wurden,
- Leistungen neu terminieren,
- zusätzliche Reaktivierungs- oder Einarbeitungsaufwände berechnen,
- oder nach erfolgloser Fristsetzung aus wichtigem Grund kündigen.
7. Change Requests / Leistungsänderungen
7.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzliche Wünsche oder spätere Ergänzungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.
7.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche unentgeltlich oder innerhalb ursprünglicher Termine umzusetzen.
7.3 Der Auftragnehmer kann für Änderungswünsche ein ergänzendes Angebot oder eine Nachtragsvereinbarung verlangen.
8. Vergütung, Preise, Abrechnung
8.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Pauschalpreis, nach Aufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis, anhand von Meilensteinen, oder als wiederkehrende Vergütung bei laufenden Leistungen.
8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.3 Bei Pauschalprojekten umfasst der Preis ausschließlich die im Angebot ausdrücklich angeführten Leistungen.
8.4 Bei Leistungen nach Aufwand werden Arbeitszeiten, Meetings, Konzeption, Umsetzung, Testing, Dokumentation, Kommunikation, Abstimmung, Deployment, Fehleranalyse, Support sowie Änderungsaufwände nach tatsächlich angefallenem Aufwand verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen.
8.6 Bei größeren Projekten können insbesondere Meilensteinzahlungen vereinbart werden. Meilensteine werden mit Erreichen des jeweiligen Leistungsstands oder mit Bereitstellung zur Prüfung fällig.
8.7 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.8 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnspesen zu verrechnen, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, Zugänge, Support, Deployments oder Übergaben vorübergehend zurückzuhalten, und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Abnahme bei Projektleistungen
9.1 Soweit eine Werkleistung oder ein abnahmefähiges Projektergebnis geschuldet ist, wird der Auftragnehmer den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern.
9.2 Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel konkret in Textform anzuzeigen.
9.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
9.4 Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde das Projektergebnis produktiv nutzt, live schaltet, Dritten zugänglich macht, Rechnungsfreigabe erteilt, oder erklärt, dass die Leistung passt bzw. freigegeben ist.
9.5 Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
9.6 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, soweit anwendbar.
10. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Open Source, Vorbestehende Bestandteile
10.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang.
10.2 Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an eigenen Frameworks, Libraries, Modulen, Templates, Komponenten, wiederverwendbaren Snippets, Konzepten, Methoden, Routinen und Know-how, internen Tools, Build-Setups, Deploymentskripten, Automationen und technischen Standards.
10.3 Soweit Open-Source-Komponenten oder Drittsoftware eingesetzt werden, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer schuldet nicht die Übertragung von Rechten, die ihm selbst nicht zustehen.
10.4 Eine Herausgabe von Quellcode, Rohdaten, Arbeitsdateien, Design-Quelldateien, internen Repository-Strukturen, Deployment-Pipelines, Zugangsdokumentationen oder Entwicklungsumgebungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
11. Referenznennung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden, sein Unternehmenskennzeichen sowie die erbrachten Leistungen in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
11.2 Der Auftragnehmer darf veröffentlichte Projekte in Portfolio, Referenzlisten, Präsentationen, Social Media oder auf seiner Website darstellen, sofern keine besondere Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
12. Drittanbieter, Hosting, Plattformen, APIs, Externe Dienste
12.1 Der Auftragnehmer kann für die Leistungserbringung auf externe Anbieter, Plattformen, APIs und Tools zurückgreifen, insbesondere Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, Domain-Registrare, CMS- und Shop-Systeme, Zahlungsdienstleister, AI-/LLM-Anbieter, Integrations- und Automationsdienste, Tracking- und Analyse-Tools, Werbeplattformen, E-Mail- und CRM-Systeme.
12.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit solcher Drittanbieter, Leistungsänderungen, API-Änderungen oder Preisanpassungen, Einschränkungen, Sperren, Richtlinienänderungen oder Account-Suspensions durch Drittanbieter, Datenverluste oder Funktionsänderungen, die unmittelbar auf Drittanbieter zurückzuführen sind.
12.3 Soweit der Auftragnehmer im Namen oder auf Wunsch des Kunden Drittanbieter-Dienste einrichtet, vermittelt oder koordiniert, kommt der Vertrag über diese Drittanbieter-Leistungen im Zweifel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
13. Online-Marketing, SEO, Ads, Tracking
13.1 Marketing-, SEO-, Kampagnen- und Tracking-Leistungen sind ihrer Natur nach von externen Faktoren abhängig, insbesondere von Marktverhalten, Wettbewerb, Budget, Plattformrichtlinien, Suchmaschinenalgorithmen, Zielgruppenverhalten, Conversion-Fähigkeit des Angebots des Kunden, Produkt- und Preisgestaltung des Kunden, sowie technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.
13.2 Der Auftragnehmer schuldet daher keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine konkrete Performance und keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder Werbenetzwerken.
13.3 Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte, Claims, Produkte, Landingpages, Tracking-Setups und Datenschutzinformationen verantwortlich.
14. Wartung, Support, Pflege, Betriebsbegleitung
14.1 Wartungs-, Support- und Pflegeleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.
14.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfassen Wartungsleistungen insbesondere übliche kleinere technische Updates, Fehlerbehebung im vereinbarten Rahmen, Prüfung grundlegender Funktionsfähigkeit und übliche Supportreaktionen im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
14.3 Nicht umfasst sind insbesondere, sofern nicht gesondert vereinbart: inhaltliche Änderungen, neue Features, größere Redesigns, umfassende Migrationsarbeiten, Notfalleinsätze außerhalb üblicher Zeiten, Support für Drittanbieterprobleme, oder Fehlerbehebungen, die auf Eingriffe Dritter oder den Kunden selbst zurückzuführen sind.
14.4 Wartungsverträge können monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet werden.
14.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Wartungsverträge jederzeit mit Wirkung zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums kündbar.
14.6 Bereits bezahlte Entgelte für laufende Zeiträume werden nicht anteilig rückerstattet, sofern nicht zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
15. Hostingnahe Leistungen
15.1 Der Auftragnehmer organisiert oder begleitet bei Bedarf Hosting-Setups, Deployments oder Serverkonfigurationen.
15.2 Soweit kein eigener Hostingvertrag mit garantierten Service Levels abgeschlossen wurde, schuldet der Auftragnehmer nicht den Betrieb einer hochverfügbaren Infrastruktur.
15.3 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Serverausfälle, Netzwerkausfälle, Verzögerungen durch Hosting-Anbieter, SSL-/DNS-/E-Mail-Probleme bei Drittanbietern oder Störungen außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs.
16. Gewährleistung
16.1 Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit den Maßgaben dieser AGB.
16.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, konkret und nachvollziehbar anzuzeigen.
16.3 Der Auftragnehmer ist zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt.
16.4 Bei Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6 Monate ab Abnahme beschränkt.
16.5 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
16.6 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Fehler aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, geänderte Systemumgebungen, Drittanbieteränderungen, Browser- oder Plattformänderungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers oder für unwesentliche Abweichungen.
17. Haftung
17.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
17.3 Jedenfalls ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, ausgebliebene Einsparungen, Verlust von Daten, Reputationsschäden, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie Schäden aufgrund von Drittanbieter-Ausfällen.
17.4 Soweit eine Haftung des Auftragnehmers trotz vorstehender Bestimmungen besteht, ist diese der Höhe nach beschränkt auf: bei Projektleistungen den jeweiligen Netto-Auftragswert, bei laufenden Leistungen das Entgelt der letzten 3 Monate vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses, es sei denn, zwingendes Recht steht entgegen.
17.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, insbesondere Datensicherungen durchzuführen.
18. Datensicherung und IT-Sicherheit
18.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als eigene Leistung vereinbart, ist der Kunde selbst für regelmäßige Datensicherungen, Notfallkonzepte, interne Zugriffskontrollen, Rollenrechte und die Sicherheit seiner Systeme verantwortlich.
18.2 Der Auftragnehmer trifft für seine eigenen Systeme angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, schuldet jedoch ohne gesonderte Vereinbarung kein bestimmtes Sicherheitsniveau, keine Zertifizierung und kein besonderes Compliance-Regime.
19. Vertraulichkeit
19.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
19.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
20. Vertragsdauer und Kündigung
20.1 Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Vertragserfüllung.
20.2 Laufende Verträge laufen für die vereinbarte Laufzeit oder bis zum Ende des jeweils bezahlten Zeitraums.
20.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20.4 Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, Mitwirkung trotz Fristsetzung ausbleibt, der Kunde rechtswidrige Inhalte oder Handlungen verlangt, oder das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört ist.
20.5 Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer sind bereits erbrachte Leistungen und bereits reservierte Kapazitäten zu vergüten.
21. Verbraucher / Widerrufsrecht
21.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein Fernabsatzvertrag vorliegt, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung.
21.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt der Verbraucher seine Kenntnis vom möglichen Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, gelten die gesetzlichen Regeln.
22. Rechtswahl, Gerichtsstand
22.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
22.2 Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
22.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands- und Verbraucherschutzvorschriften.
23. Online-Streitbeilegung / Verbraucherhinweis
Verbraucher mit Wohnsitz in der EU können die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zudem können nationale Verbraucherschlichtungsstellen zuständig sein. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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